Warum ein AfD-Verbot nur in Diktatur oder Krieg enden kann

Jetzt gibt es also eine neue Runde Forderungen nach einem AfD-Verbot, während die Partei in manchen Ländern 40 Prozent erreicht. Was die Befürworter des Verbots nicht im Mindesten zum Nachdenken bringt. In Wirklichkeit ist das längst ein Spiel mit dem Feuer.

Von Dagmar Henn

Dieser neue Anlauf mit einem ganz lupenrein im Soros/Omidyan/Bertelsmann-Einfluss erstellten neuen Gutachten ist das eine. Wie fragwürdig dessen Herangehensweise ist, lässt sich schon mit zwei Punkten belegen: zum einen mit der Zahl der verarbeiteten Beiträge aus sozialen Medien.

Drei Millionen Beiträge aus der AfD und ihrem Umfeld sollen durch den Rechner gejagt worden sein, 30.000 seien dann händisch gesichtet worden, und ganze 2.500 wurden letztlich als Belege für die vermeintliche Verfassungswidrigkeit vorgelegt. Also ein Prozent der Beiträge wurde von lebenden Menschen nach einer digitalisierten Vorauswahl gesichtet, und weniger als ein Promille lieferte nutzbares Material.

Hier eine kleine Frage, die jeder aus seiner persönlichen Erfahrung beantworten können dürfte: Wo liegt in etwa die Quote zutiefst menschenfeindlicher Beiträge in den Reihen des grünen Umfelds? Bei einem Promille oder darüber? Wie hoch wäre überhaupt der Anteil derartiger Posts, würde man beispielsweise die Mitteilungen aus dem Umfeld der meisten Parteien zur Corona-Zeit bewerten?

Dieses mit lautem Gegacker gefundene Korn hat, so man eine Ahnung von statistischen Beweisen und Fragen von Relevanz hat, einen Aussagewert von exakt null. Was aber leider nichts darüber besagt, wie damit umgegangen werden wird.

Der zweite Punkt, den man in diesem Zusammenhang anführen sollte, ist, dass der AfD angekreidet wird (schon in der interaktiven Kurzversion des Gutachtens), gefordert zu haben, Angela Merkel, Karl Lauterbach, Robert Habeck, Nancy Faeser und Olaf Scholz vor Gericht zu stellen. Dabei handelt es sich nicht einmal um Forderungen, die etwa auf Parteitagen formell beschlossen wurden, sondern überwiegend um Aussagen im Wahlkampf oder von einzelnen Mitgliedern. Das soll ein Beleg für Verfassungswidrigkeit sein: "Politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen und einzuschüchtern, verletzt das Demokratieprinzip."

Allerdings – bei jedem der Benannten könnte ich ohne Anlauf Gründe für ein Strafverfahren nennen. Bei Scholz beispielsweise nicht nur Cum Ex, sondern auch sein Verhalten bezüglich Nord Stream, das in meinen Augen ein Fall schwersten Landesverrats war. Wie bei Habeck ebenfalls. Faeser ist die einzelne Person, die dem Rechtsstaat in Deutschland den schwersten Schaden der vergangenen Jahrzehnte zugefügt hat. Merkel? Ihre illegale Grenzöffnung im Jahr 2015 wurde nie gerichtlich überprüft. Könnte das strafbar sein? Sicher, das Grundgesetz besagt, dass die Verwaltung (und auch die Kanzlerin ist als Chefin der Exekutive Verwaltung) in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist.

Aber viel wichtiger sind da zwei andere Punkte: Erstens, da ist die Rede von "vor Gericht stellen", nicht von "an die Wand stellen" oder "aufknüpfen". Es wird also ein ordentliches Gerichtsverfahren gefordert, an dessen Ende auch ein Freispruch stehen könnte. Vorausgesetzt, man geht davon aus, dass die Justiz rechsstaatlichen Regeln folgt und dass auch das Handeln von Bundesministern als Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfbar sein und im Falle eines strafbaren Missbrauchs der Amtsgewalt auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich sein muss (auch wenn die Liste der nicht Strafverfolgten von Jahr zu Jahr länger wird, siehe Jens Spahn oder Ursula von der Leyen), kann es sich dabei aus Prinzip nicht um eine verfassungswidrige Position handeln. Die wäre nur gegeben, wenn eine Strafe ohne ein solches Verfahren, ohne Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung gefordert werden würde.

Doch es ist noch lustiger – denn es gab und gibt zahlreiche Fälle, in denen politische Gegner der derzeitigen Regierung (wie der letzten und vorletzten) tatsächlich strafrechtlich verfolgt wurden und werden. Stichworte Michael Ballweg, Petr Bystron, Friedensbrücke (die unzähligen Meinungsdeliktverfahren nicht einmal mitgezählt). Unterschiedliche Anlässe, unterschiedliche Positionen, aber alle in Opposition, und alle auf sehr zweifelhafter Grundlage verfolgt – samt entsprechender breiter Medienkampagnen. Also was soll nun an den AfD-Aussagen der Aufreger sein, da es sich da doch immerhin nur um die Forderung nach einer rechtsstaatlichen Bearbeitung von Vorwürfen handelt und nicht um die reale Durchführung realer Verfolgung?

Das sind jetzt nur Punkte, die sich ganz an der Oberfläche finden. Egal, die üblichen Verdächtigen sind schon längst laut auf den Wagen aufgesprungen und rufen wieder nach dem Verbot. Nur die CDU, an der letztlich alles hängt, weil weder im Bundestag noch im Bundesrat noch in der Regierung ohne ihre Zustimmung die nötige Mehrheit zu haben ist, schweigt noch immer. Womöglich liegt das daran, dass dort eventuell noch ein paar Vernünftige übrig sind, die einmal darüber nachgedacht haben, welche Folgen das hätte.

Einmal ganz abgesehen davon, dass ein solches Verfahren Jahre dauert – was wäre die Konsequenz? Das Verbot einer Partei, die in manchen Regionen des Landes in Umfragen bei 40 Prozent landet?

Technisch gesehen würde es ein Chaos auslösen. Dass plötzlich mindestens ein Drittel der Wähler im Bundestag wie in Landesparlamenten nicht mehr repräsentiert sind, ist das eine. Aber an einem Parteienverbot hängt noch viel mehr. Beispielsweise ein Verbot sämtlicher Publikationen. Sämtlicher Strukturen im Umfeld (die meist Vereine sind und daher leicht verboten werden können; das erfolgt oft vorher, oder mit dem Verbot als Dreingabe); jede Geburtstagsfeier eines ehemaligen AfD-Abgeordneten ließe sich zu einem Verdachtsfall eines illegalen Parteitreffens machen; der Besitz von Material wäre verboten, Autoaufkleber oder Plakate ...

Wenn man die Zahlen vom KPD-Verbot betrachtet, die 1956 mit 85.000 etwas mehr Mitglieder hatte als heute die AfD, wenn auch wesentlich weniger Abgeordnete, dann ist mit mindestens 100.000 Strafverfahren zu rechnen. Wohlgemerkt, hier geht es um die Zahl der Prozesse, nicht die Zahl der Ermittlungsverfahren. Aktuell liegen bei den Staatsanwaltschaften bereits eine Million nicht abgearbeitete Ermittlungsverfahren. Die jährliche Zahl der Strafprozesse liegt etwa bei 300.000. Und es gibt schließlich auch noch Diebstahl, Raub und Mord ...

Heute gibt es schon Probleme wegen der vielen Anzeigen wider die Meinungsfreiheit – Pillepalle im Vergleich zu der Verfahrensflut, die dann drohen würde. Und jetzt schon fehlen bundesweit etwa 2.000 Staatsanwälte. Die Lösung dürfte dann darin bestehen, den mit dem Verbot verbundenen Strafverfahren gegenüber Diebstahl, Raub und Mord Priorität zu geben.

Wobei es dabei kleine Probleme gibt. Denn gleichzeitig würden alle Beamten entfernt, die der verbotenen Partei angehörten oder ihr nahestanden. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD bei 41,6 Prozent steht, dürften ihr mindestens dieselben 41,6 Prozent der Polizeibeamten zugeneigt sein, wenn nicht noch mehr – die dann aus dem Dienst entfernt würden. Wer soll dann in Sachsen-Anhalt die Verfolgungsmaßnahmen gegen die AfD überhaupt durchführen? Besatzungsbeamte aus dem Westen? Eine Wiederholung von 1990 oder eine Wiederholung des Vorgehens der Reichsregierung gegen Sachsen und Thüringen 1923?

Dazu muss man sagen, dass Konrad Adenauer die nach dem Ende der Nazidiktatur tatsächlich in Teilen des westdeutschen Staatsapparats vertretenen Kommunisten (Bayern hatte 1945/46 sogar einen kommunistischen Minister, Heinrich Schmitt, in der Regierung Hoegner) bereits 1951 aussortiert hatte, zum selben Zeitpunkt, als durch den Artikel 131 Grundgesetz die ganzen Nazis wieder einsortiert worden waren. Da gab es also 1956 bereits nichts mehr zu tun.

Das dürfte im Zusammenhang mit der AfD ganz anders aussehen. Da wären größere Teile des staatlichen Apparats betroffen, auf jeden Fall im Osten. Vor dem Hintergrund, dass ohnehin eine nie gelöste Ost-West-Frage unter der Oberfläche brodelt, die sich statistisch als extremes Übergewicht der Weststämmigen in Führungspositionen zeigt, wäre das ein hochriskanter Schritt.

Da geht es nicht nur um Demokratietheorie, auch wenn selbst die besagt, dass es eine Schwelle geben muss, ab der sich eine Demokratie selbst abschafft. Gesetzt den Fall, in Sachsen-Anhalt stiege die AfD auf über 50 Prozent – könnte sich das dann noch eine Demokratie nennen, wenn diese Partei verboten würde? Schon beim Westwert um die 25 Prozent würde das schwierig.

Und es erinnert daran, was die Unterschiede zwischen dem KPD-Verbot 1956 und 1933 waren. Hätte die Adenauer-Regierung es mit einer Partei von der Größe der Weimarer KPD zu tun gehabt, mit mehr als 350.000 Mitgliedern, auch Adenauer hätte zu Lagern gegriffen, weil die Haftanstalten nicht genügt hätten. Nun ist die AfD eine bürgerliche Partei, was bedeutet, das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Wählern ist völlig anders. Den 73.000 Mitgliedern stehen zwölf bis 13 Millionen Wähler gegenüber. Während bei der KPD bei den Reichstagswahlen 1932 ein Parteimitglied auf 16 Wähler kam, ist es bei der AfD eines auf 164.

Aber gerade das Verhalten der übrigen Parteien in den letzten Jahren dürfte dafür gesorgt haben, dass der Anteil der Opportunisten zwar mit Sicherheit nicht null, aber doch unter dem langjährigen Durchschnitt einer bürgerlichen Partei ist. Das gilt auch für die Wähler, da inzwischen ja selbst die Wahl der AfD Grundlage für Strafmaßnahmen sein soll, schon weit vor einem Verbot. Für eine reale, scharfe Auseinandersetzung ist das ein wichtiger Faktor.

Was passiert also, wenn ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sich um seiner Ansichten wegen nicht nur verfolgt fühlt, sondern verfolgt weiß? Was passiert, wenn dieser Teil der Bevölkerung sich noch dazu in geografisch klar identifizierbaren Regionen konzentriert, in denen auch davon ausgegangen werden kann, dass große Teile der örtlichen Sicherheitsorgane dazugehören?

Aus jüngerer Zeit ist mir exakt ein Fall bekannt, in dem es diese Konstellation gab. So in etwa zeichnete sich das Verhältnis zwischen dem Südosten und dem Westen der Ukraine schon vor und während des Maidan ab. Es war unübersehbar, dass Positionen, die zu Russland neigten, unterdrückt werden würden; es war bereits ab dem Überfall von Korsun zu fürchten, dass das extrem gewaltsam erfolgen würde, es gab große Teile der regionalen Sicherheitsorgane, die diesen Kurs nicht teilten. Das waren die strukturellen Voraussetzungen, die letztlich 2014 den ukrainischen Bürgerkrieg auslösten.

Ist es nun tragisch oder komisch, dass genau jene, die nun wieder besonders eifrig ein Verbot der AfD betreiben, genau jene Geschichte nicht wahrhaben wollen und stattdessen lieber von "russischer Propaganda" reden? Glauben sie wirklich, Verfolgungsmaßnahmen gegen 40 oder mehr Prozent gingen vorüber, ohne die Stabilität des gesamten Staates auch nur zu tangieren? Mit welchen Mitteln soll das geschehen? Mit der Bundeswehr? Mit den Notstandsgesetzen?

Bei diesen Dimensionen würde ein AfD-Verbot sofort dazu führen, dass die Verfolgung der verbotenen Partei und ihrer Mitglieder zur Hauptaufgabe des gesamten staatlichen Apparats würde. Anzunehmen, dass so etwas durchsetzbar wäre, ohne dass sich zumindest ein nennenswerter Teil der Betroffenen zur Wehr setzt, ist absurd. Wenn man an die Spektakel denkt, die schon die regelmäßigen Schwachkopftage darstellen – bereits die Polizeikräfte, die in den ersten Tagen benötigt würden, um all das Eigentum zu beschlagnahmen, bis hinunter zur letzten Büroklammer im letzten Abgeordnetenbüro, gibt es nicht. Es gäbe sie selbst dann nicht, wenn niemand darunter wäre, der diesen Befehl verweigert.

Es ist einer der Kernpunkte, die zu demokratischer Ordnung rufen: Bestimmte Auseinandersetzungen lassen sich entweder demokratisch oder bewaffnet lösen, aber es gibt keinen Zwischenbereich. In dem Moment, in dem die demokratische Variante preisgegeben wird, wird die andere aktiviert. Genau das ist der Grund, warum es einmal so wichtig schien, auch scharfe Unterschiede auszuhalten. Denn neben unauflöslichen materiellen Interessensgegensätzen ist die zweite Möglichkeit, wie eine derartige Lage entsteht, die große Zahl.

Die KPD 1956 zu verbieten, ging unter anderem deshalb, weil es für ihr Umfeld die Ausweichmöglichkeit DDR gab. Die tatsächlich geführten Prozesse sind nur ein Teil jener, die möglich gewesen wären. Selbst damals wäre die ganze Geschichte anders verlaufen, wäre diese Partei nicht durch sehr starke Disziplin gebunden gewesen, die die "natürliche" Reaktion auf eine solche Bedrohungslage unterdrückte. Und bei dem niedrigen Wähler-Mitglieder-Verhältnis war das Umfeld deutlich kleiner. Bei den Bundestagswahlen 1953 kamen nur sieben bis acht Wähler auf ein Parteimitglied. Warum? Weil es den Wählern, im Gegensatz zu den Mitgliedern, mitnichten verboten war, gen Osten zu verschwinden.

Die KPD 1933 zu verbieten erforderte die Umwandlung des gesamten Apparats in eine Diktatur. Die heutige AfD scheint nur an die KPD 1956 zu erinnern; aber es gibt keine Disziplin, die alle Mitglieder so sehr unter Kontrolle hat, dass gewaltsame Gegenwehr ausgeschlossen ist, und die gesamte Anhängerschaft ist weit größer und liegt derzeit beim Doppelten jener der KPD 1933. Was bedeutet das nun? Wohlgemerkt, rein strukturell, da schließlich beide Parteien politisch wenig miteinander zu tun haben? (Wobei, einen Punkt gibt es: Die KPD war 1956 vor allem bei der Wiederbewaffnung im Weg; die AfD ist es aktuell beim Krieg gegen Russland.)

Es bedeutet, dass die Umsetzung eines AfD-Verbots beim aktuellen Stimmenanteil oder einem eventuell noch höheren genau zwei Varianten auslösen könnte: Entweder es müssen klar diktatorische Maßnahmen ergriffen werden, mit allen Kennzeichen des Notstands, um es durchzusetzen, einschließlich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren etc.; oder der Versuch löst eine gewaltsame Abwehr aus und endet im Bürgerkrieg. Das ist eine Frage von Größenverhältnissen, keine Frage von gewaltbereiteren Mitgliedern. Aktuell sind vor allem AfD-Politiker Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Aber irgendwann setzt sich der Selbstschutz durch, vor allem, wenn der gesamte Staatsapparat zum Feind wird. Wie würden die Grünen reagieren, würde man sie verbieten? Wie, wenn sie doppelt so stark wären?

Es gibt Forderungen, die man im Rahmen der gegebenen Verfassung nicht stellen kann. Außer, man wünscht genau jenen Ausnahmezustand, der das Resultat wäre. Weshalb man sich ernsthaft die Frage stellen muss, welches Verhältnis zur Demokratie eigentlich all jene haben, die dieses Verbot so hartnäckig fordern.

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