
Nord-Stream-Prozess: Verteidigung beantragt Einstellung des Verfahrens

Das Oberlandesgericht Hamburg wird kommende Woche über einen Einstellungsantrag der Verteidiger im Nord-Stream-Prozess entscheiden. Zuvor darf die Generalbundesanwaltschaft Stellung nehmen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bekanntgab. Erfolgen soll das in der nächsten Sitzung am kommenden Dienstag, dem 27. Oktober.
Die Anwälte des Angeklagten Sergej Kusnezow hatten gleich zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche die Einstellung des Verfahrens beantragt. Zur Begründung führen sie unter anderem an, dass Kusnezow als Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte keine Aussagegenehmigung erhalten habe, sich weder dem Gericht noch den Verteidigern gegenüber zum Vorwurf äußern könne und deshalb kein faires Verfahren möglich sei.

Laut Anklage soll der 50‑Jährige der Drahtzieher der Sprengung der Gaspipelines Ende September 2022 gewesen sein. Kusnezow wird der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe beschuldigt. Da er die Taten als Soldat und mit Kenntnis staatlicher Stellen der Ukraine begangen habe, seien sie als Kriegsverbrechen zu werten, so der Bundesanwalt zum Prozessauftakt.
Darüber hinaus bezweifelte die Verteidigung, dass es sich bei den von Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 um zivile Ziele zur Versorgung der deutschen Bevölkerung gehandelt habe. Zum Zeitpunkt des Anschlags sei durch die Leitungen kein Gas geflossen. Sie seien vielmehr eine "russische Waffe" gewesen, mit der Moskau Druck auf Berlin habe ausüben wollen, so die Begründung.
Einen weiteren Grund für die Einstellung des Verfahrens durch Urteil – die einen Strafklageverbrauch und damit die Unmöglichkeit späterer Wiederaufnahme zur Folge hätte – sehen Kusnezows Verteidiger darin, dass Italien den Angeklagten angeblich in Unkenntnis des Vorwurfs eines Kriegsverbrechens ausgeliefert habe. Kusnezow war während eines Urlaubs in Italien auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen und an Deutschland überstellt worden.
Sollte sich das Gericht gegen die Einstellung des Verfahrens entscheiden und den Antrag ablehnen, soll am kommenden Dienstag ein bereits geladener Sachverständiger vernommen werden. Thema: die Schäden an den Pipelines sowie die Ursache der Explosionen.
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